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Abschlussbericht Universitätslehrgänge

Herzlich Willkommen zum Berichts-Tool für Universitätslehrgänge. Im Folgenden können Sie online der Berichtspflicht über den Universitätslehrgangsdurchgang nachkommen.

 

Die Satzung der Universität Salzburg verpflichtet alle Leiterinnen und Leiter von Universitätslehrgängen zur Berichtlegung nach Abschluss eines Lehrgangsdurchgangs. Dieser Bericht setzt sich aus drei Teilen zusammen: allgemeinen Bericht, Bericht über den finanziellen Erfolg (Abschlusskalkulation) und Evaluierungsergebnissen. Der Bericht ist vom Lehrgangsleiter spätestens drei Monate nach Abschluss eines Lehrgangs zu legen.

Was benötigen Sie vorab?

  • Die Abschlusskalkulation über den entsprechenden Lehrgangsdurchgang.
  • Die Evaluierungsergebnisse des Lehrgangsdurchgangs.

Hinweis: Sie können die Umfrage jederzeit unterbrechen und mit ihren Zugangsdaten diese zu einem späterem Zeitpunkt wiederaufnehmen. Weiters können Sie auch zurückblättern. Bereits gegebene Antworten gehen dabei nicht verloren. 

Viel Erfolg beim Erstellen des Abschlussberichts wünscht Ihnen,

Matthias Freynschlag
Koordinator für Weiterbildung und Bologna

In dieser Umfrage sind 42 Fragen enthalten.